26.3.2020 – Update Kurzarbeit / Corona-Kredite gemäss Bundesratssitzung vom 25.3.2020

Stand 26. März 2020 / 14.00 Uhr

Im Zusammenhang mit der Kurzarbeit und den Kurzarbeitsgesuchen wurden folgende Änderungen/Anpassungen des Bundesrates beschlossen:

  • Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit (KAE) von bisher drei Tagen wird aufgehoben. Die Kurzarbeit kann auch telefonisch vorangemeldet werden und der Arbeitgeber muss die telefonische Voranmeldung unverzüglich schriftlich bestätigen.

  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden.

  • Personen, die in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, als finanziell am Betrieb Beteiligte oder als Mitglieder eines obersten betrieblichen Entscheidungsgremiums die Entscheidungen des Arbeitgebers bestimmen oder massgeblich beeinflussen können, sowie ihre mitarbeitenden Ehegatten erhalten einen Pauschalbetrag von CHF 3'320.00 bei einer Vollzeitstelle. Es handelt sich dabei um eine Pauschale, bei der keine Kürzung vorgenommen wird.


Nachfolgende Massnahmen wurden im Bereich der Beruflichen Vorsorge getroffen:

  • Die Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden dürfen. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen: Der Arbeitgeber zieht ihnen wie unter normalen Umständen ihren Beitragsteil vom Lohn ab und die gesamten Beiträge werden ihnen von der Vorsorgeeinrichtung gutgeschrieben.


 Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes

  • Betroffene Unternehmen können Überbrückungskredite im Umfang von höchstens 10% ihres Jahresumsatzes bis max. 20 Millionen Franken von ihren jeweiligen Banken beantragen. Gewisse „Minimalkriterien“ sind zu erfüllen, insbesondere muss die Unternehmung erklären, dass sie aufgrund der Corona-Pandemie wesentliche Umsatzeinbussen erleidet. Wichtig ist zu wissen, dass mit der Aufnahme eines solchen Kredits auf Jahre hinaus gewisse Verwendungsverzichte eingegangen werden müsse (z.B. keine Darlehen/KK an sich, Gruppengesellschaften etc.).

  • Bis zu CHF 500'000 werden Kredite unbürokratisch innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100% vom Bund abgesichert. Der Zinssatz für diese Kredite beträgt null Die Anmeldung für einen Kreditantrag bei Ihrer Hausbank ist unter nachfolgendem Link zu finden: https://covid19.easygov.swiss/

  • Überbrückungskredite, die den Betrag von CHF 500'000 übersteigen, werden zu 85% vom Bund abgesichert. Die kreditgebende Bank beteiligt sich mit 15% am Kreditrisiko. Solche Kredite können bis zu 20 Millionen Franken pro Unternehmen betragt werden und setzen deshalb eine umfassendere Bankenprüfung voraus. Bei diesen Krediten beträgt der Zinssatz aktuell 0,5% auf dem vom Bund abgesicherten Darlehen. Unternehmen mit mehr als 500 Millionen Franken Umsatz fallen nicht unter dieses Programm.

  • Da viele KMU‘s nur über eine Kontoverbindung bei PostFinance verfügen, ermöglicht der Bundesrat auch der PostFinance, ihren bestehenden Firmenkunden unbürokratischen Zugang zu Krediten bis CHF 500'000.00 zur Verfügung zu stellen. Dies stellt keine Entbindung der PostFinance vom Kreditvergabeverbot dar, sondern ist eine zeitlich begrenzte Massnahme im Rahmen dieses Programms.

  • Für Startup-Unternehmen wurde eine Sonderregelung getroffen. Da diese aufgrund der Obergrenze zur Kreditgewährung von 10% des Jahresumsatzes nicht zu einem finanziell hilfreichen Kredit kommen würden, gilt eine Spezialregelung in Form der Hochrechnung der Jahreslöhne der Mitarbeitenden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung des Bundesrates. https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/1077.pdf

  • Zu erwähnen ist, dass in den Schlussbestimmungen der Verordnung festgehalten wird, dass bis 31.3.2022 bei Kapitalverlust und Überschuldung diese Spezialkredite nicht als Fremdkapital betrachtet werden. Das bedeutet, dass sie analog eines Darlehens mit Rangrücktritt behandelt werden.


Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

NRS Treuhand AG

Update Kurzarbeit 26.03.2020