24.3.2020 – Aktuelle Kurzinfo zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE)

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Sie haben die Meldung des Bundes vom 20. März 2020 über die Ausweitung des Anspruchs für Kurzarbeit auf weitere Personengruppen sowie Selbständigerwerbende bestimmt bereits den Medien entnehmen können (siehe untenstehender Link: FAQ des BSV vom 20. März 2020).

Neu haben neben Selbständigerwerbenden auch folgende Mitarbeitende von Firmen Anspruch auf Entschädigung:

  • Gesellschafter/in, finanziell Beteiligte, massgeblicher Einfluss (inkl. Ehepartner)

  • Mitarbeitender Ehepartner des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin

  • Befristete Arbeitsverhältnisse

  • Mitarbeitende auf Abruf

  • Lehrverhältnisse

  • Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit


Derzeit werden zu diesem Thema von zahlreichen Seiten Newsletter in Umlauf gebracht. Aus diesem Grunde haben wir uns entschieden, unsere Informationen und Aktualisierungen nur noch auf dem Blog auf unserer Website zu publizieren (www.nrs-treuhand.ch/blog).


Kurzarbeit angemeldet – wie geht es weiter?


Sie finden unten auf dieser Seite unter anderem eine Anleitung, welche Informationen wir von Ihnen nach der Anmeldung der Kurzarbeit für die saubere Verarbeitung der Löhne benötigen.

Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden bei Fragen gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, hierfür direkt Ihre/n Kundenbetreuer/in per Email anzuschreiben.

Wir wünschen Ihnen viel Mut und Zuversicht in diesen herausfordernden Tagen.

Beste Grüsse
NRS Treuhand AG

FAQ des BSV vom 20. März 2020
KAE - Anleitung (Stand 31.03.2020)
KAE - Voranmeldung
KAE - Abrechnung (Stand 31.03.2020)
KAE - Detailabrechnung Mitarbeitende

Unter folgenden Links finden Sie weitere nützliche Informationen:
Formulare für Kurzarbeiterentschädigung
Informationen für Arbeitegeber