20.3.2020 – Info Kurzarbeit

Die Entscheide des Bundes vom vergangenen Montag 16. März 2020 haben drastische Konsequenzen für eine Vielzahl von Unternehmen und Selbstständigerwerbende.

Anfragen unserer Kunden im Zusammenhang mit Kurzarbeitsentschädigung (KAE) haben seither stark zugenommen.

Aus diesem Grunde haben wir die beiliegende Kurzinfo zu diesem Thema zusammengestellt.

Trotz der durch den Bund ausgesprochenen Erleichterungen für die Beantragung von KAE ist die Umsetzung in der Praxis, insbesondere die Abrechnung bzw. die hierfür notwendigen Unterlagen und Informationen, anspruchsvoll.
Sollten Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Aktuell haben z.B. Selbständigerwerbende keinen Anspruch auf Ausfallsentschädigung. Der Bund bzw. das SECO wird diesen Freitag 20. März 2020 über eine mögliche Ausdehnung der Anspruchsberechtigung informieren.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Wir wünschen Ihnen in dieser ausserordentlichen Lage alles Gute und vor allem Gesundheit.

Informationen zu Kurzarbeit CORONA Lockdown