Buchhaltung

Wer ein Unternehmen leitet, ist gesetzlich zu einer sauberen Buchführung verpflichtet. Diese dient als wichtigstes Kontrollinstrument der Geschäftsaktivitäten. Leider erfordert das Führen der Buchhaltung auch viel Zeit und Disziplin – neben einem breiten Fachwissen. NRS Treuhand unterstützt Sie mit Lösungen nach Mass:

Komplette Auslagerung

Fehlt Ihnen die Zeit oder einfach die Gelassenheit, stundenlang Geschäftsbücher zu wälzen? Lehnen Sie sich beruhigt zurück: Wir übernehmen Ihre gesamte Buchhaltung, während Sie entspannt den Überblick behalten:

  • Führen des Hauptbuches (kontieren, buchen)
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Mehrwertsteuer-Abrechnungen und Jahresfinalisierung
  • Lohnbuchhaltung inkl. der monatlichen Lohnabrechnungen etc.
  • Sozialversicherungen (Deklaration und Abrechnung)
  • Jahresabschluss nach OR, Swiss GAAP FER und IFRS
  • Geschäftsbericht erstellen (Bilanz, ER, Anhang, Gewinnverwendung)
  • Erstellen der Protokolle der Generalversammlung
  • Umfassende Betreuung bei allen Steuerangelegenheiten
  • Bei Bedarf Office Outsourcing (Gesellschaftssitz, Administration etc.)

Gemeinschaftsprojekt (External CFO)

Sie buchen während des Jahres selbst und haben Ihre Buchhaltung im Griff? Doch nun naht der Jahresabschluss und es tauchen Themen auf, bei denen Sie sich unsicher fühlen? Lassen Sie uns in den folgenden Bereichen zusammenspannen:

  • Abschlussberatung und Steueroptimierung
  • Zwischen- oder Jahresabschluss
  • Geschäftsbericht erstellen (Bilanz, ER, Anhang, Gewinnverwendung)
  • Erstellen des Protokolls der Generalversammlung
  • Erstellen der jährlichen Steuererklärung
  • Erstellen oder Hilfe bei der Budgetierung und Liquiditätsplanung
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit der Bank

Beratung

Beschäftigen Sie immer wieder Fragen aus der Welt der Buchhaltung? Kein Problem – mit NRS Treuhand haben Sie einen kompetenten Partner zur Seite, der Ihre Wissenslücken füllt und Sie gezielt unterstützt:

  • Bei Fragen zur Steueroptimierung / Abschlusserstellung
  • Bei der Wahl des Rechnungslegungsstandards
  • Bei Fragen zum Erstellen des Geschäftsberichts
  • Bei Fragen zur Form und Durchführung der Generalversammlung
  • Bei der Budgetierung und Liquiditätsplanung
  • Bei Verhandlungen mit der Bank