Neue MWST-Sätze ab 1. Januar 2018
Aufgrund der Ablehnung der Vorlage zur Altersvorsorge 2020 und der damit verbundenen Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gelten ab dem 1. Januar 2018 neue Mehrwertsteuer-Sätze. Für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen besteht somit Handlungsbedarf.
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